24.08.2022 - 9.1 Einspruch gegen die Wahl zum Bürgermeister am 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 24.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler verlässt den Beratungstisch und begibt sich aufgrund seines Mitwirkungsverbotes in den Zuschauerbereich.
Die AfD-Fraktion stellt einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage.
Der Antrag wurde vor dem Sitzungsbeginn an die Stadtvertreter verteilt. (siehe Anlage)
Demnach solle der erste Punkt des Beschlussvorschlages:
„1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard verzichtet gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV (LKWG M-V) auf die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses.“
wie folgt geändert werden:
„1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard bildet gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV (LKWG M-V) einen Wahlprüfungsausschuss.“
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag AfD-Fraktion:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
1 |
9 |
3 |
Herr Walter erläutert auf Anfrage einzelner Stadtvertreter die rechtliche Einordnung eines kommunalen Wahlprüfungsausschusses.
Frau Sievert hinterfragt, warum ihre Aktivitäten als Bürgermeisterkandidatin anlässlich des Kindertages Bestandteil der Sachverhaltsdarlegung seien und hingegen das im Raum stehende Tätigwerden einzelner Verwaltungsmitarbeiter nicht.
Herr Walter begründet dieses mit dem Gleichheitsgrundsatz beider Wahlbewerber im Rahmen der rechtlichen Würdigung. Wenn dem einen Bewerber etwas vorgeworfen werde, dann müsse auch beim anderen Bewerber geschaut werden, ob etwas ähnliches stattgefunden hat.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard verzichtet gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV (LKWG M-V) auf die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt gemäß §§ 35 ff. LKWG M-V den Einspruch von Herrn Rösler als unbegründet zurückzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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