27.04.2023 - 6.2 Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zeichnung soll noch mal berichtigt werden von Frau Dörbandt in Absprache mit Herrn Opitz. (Seestraße 30!)

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt, dass gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung die Gemeindestraße „Seestraße" ab dem Kreuzungsbereich “Seestraße/ Am Haussee” bis hin zum Wochenendhausgrundstück "Seestraße 30" dem öffentlichen Verkehr, entsprechend beigelegtem Lageplan, gewidmet wird.

 

Für die Teilflächen aus den Flurstücken 57/43,60/10, 61/6 und 63/8 sowie für das Flurstück 60/12, Flur 9 in der Gemarkung Pragsdorf wird die Widmung mit der Benutzungsart: allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr (gelbe Kennzeichnung in der Übersichtskarte) als verkehrsberuhigter Bereich vorgenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage