06.07.2023 - 6.5 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung H. Opitz: Kinderspielplatz soll aus Kostengründen raus. (nur Grünfläche)

H. Strelzyk: Eventuell kann man den Parkplatz erweitern?

Opitz Zusatz zu 4.3 Befestigung von Wegen und Zufahrten: Im Allgemeinen Wohngebiet WA ist die Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau (zb. wassergebundene Decke, Pflaster mit mindestens 25% Fugenanteil, Rasensteine oder Schotterrasen) herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigung sind unzulässig.

Zu 4.4: Farben der Dächer rausnehmen (Farbvorgaben), Zaun/Heckenhöhe max. 1m hoch.

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Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

 

1. Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den B-Plan Nr. 7 „Am Haussee" in Pragsdorf, bestehend aus der 

    Planzeichnung und der Begründung zur weiteren Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Pragsdorf, zu.

 

2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Am Haussee" in Pragsdorf ist öffentlich auszulegen. 

    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“  

    und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

    Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 

    Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und 

    Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1379&TOLFDNR=29218&selfaction=print