11.05.2023 - 7.2 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 28 "HyGas-Anlage Q...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- hierzu: Martin Nockemann, Dipl.-Ing. Landschaftsplanung, Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
- Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard - bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung zu.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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