11.05.2023 - 7.3 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg - bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zu.

2. Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg - bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden vom Vorentwurf bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0