06.12.2023 - 9.6 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 28 "HyGas-Anlage Q...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 28 ”HyGas-Anlage Quastenberg”, OT Quastenberg der Stadt Burg Stargard.

Der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Planzeichnung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 28 ”HyGas-Anlage Quastenberg”, OT Quastenberg der Stadt Burg Stargard mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Planzeichnung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

 

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Planzeichnung einzuholen.

 

4. Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0