05.06.2023 - 9.1 Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Burg Starga...

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Wortprotokoll

Tilo Lorenz macht Ausführungen zum Nachtragshaushalt 2023

  • Wesentlicher Grund ist der Neubau der Kindertagesstätte
  • Zudem gibt es Investitionen, die im Haushaltsplan 2023 nicht vorhanden sind
  • Dach der Aula → Verringerung der Ansätze (von 400.000€ auf 250.000€)
  • LED-Beleuchtung → rausgenommen, Fördermittel erst 2024 möglich
  • Austausch Kesselanlage → Änderungen aufgenommen
  • Kita → mit Kosten vom Träger veranschlagt 4,2 Mio. (davon 2,6 Mio. Fördermittel)
  • Heizungsregelungstechnik → noch drin, Ablehnung im HA und Erstellung Nachtrag haben sich überschnitten
  • Sporthalle → ganz raus, da noch Haushaltsrest aus 2022 vorhanden
  • Marktplatzumgestaltung → zusätzlich 71.000€ veranschlagt

 

Herr Schmerse fragt, wie hoch die Kosten für den Hochbau der Kita sind und was darüber hinaus noch an Kosten zu erwarten sind. Herr Lorenz antwortet, dass in den veranschlagten Kosten alles enthalten ist.

 

Herr Michalek fragt wo der Planansatz für die Sporthalle bleibt, da die 360.000€ nicht mehr zu finden sind. Herr Lorenz erklärt, dass bei der Komplettverkleidung der Fassade der Sporthalle Geld sparen und dieses in Regelungstechnik und Mehrkosten Marktplatzumgestaltung fließen soll. Frau Linscheidt ergänzt, dass die Zahlen Planzahlen sind.

 

Herr Rösler fragt, ob die Steher noch mit Anstrich behandelt werden

 

Herr Pilke fragt, wie die Stadt mit der Kita Geld verdient. Herr Lorenz antwortet, dass dies über einen Mietvertrag mit dem Betreiber geregelt wird. Das Kostenrisiko für Stadt und Träger sind relativ gering, da Kostenübernahme pro Kopf durch Landkreis.

 

Herr Michalek fragt, ob der Nachtragshaushalt Auswirkungen auf die Hebesätze der Steuern hat. Herr Lorenz verneint dies, mit der Nachtragshaushaltssatzung ist keine Anhebung der Grundsteuern verbunden. Vielmehr würden einzelne Maßnahmen dazu führen, Kosten zu senken (z.B. Regelungstechnik) oder, wie mit der Kita, auch Einnahmen zu erzielen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 für den Haushalt der Stadt Burg Stargard (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

1

 

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Anlagen zur Vorlage