10.10.2024 - 6.4 Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Opitz bittet die Flur 12 im Kartenauszug (Anlage 1) zu kennzeichnen. In der Karte ist Bannenbrück nicht ausgewiesen.

 

Herr Beitz fragt an, ob es richtig sei, dass in § 9 (7) Öffentliche Bekanntmachungen, die Wahlbekanntmachungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadt Burg Stargard zu erfolgen hat.

Herr Opitz wird das in der Verwaltung prüfen lassen.

 

Nach Protokoll:

Nach Rücksprache mit Herrn Walter werden die Wahlbekanntmachungen aller Gemeinden von der amtsführenden Gemeinde (Stadt Burg Stargard) an der Informationstafel am Rathaus ausgehängt. Die Rechtsaufsicht hat nach Prüfung auch keine Beanstandungen angezeigt.

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2024 die Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Pragsdorf.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage