04.12.2024 - 6.1 Übertragung der Zuständigkeit für Geldanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  • Frau Linscheidt erläutert.
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgabe der Geldanlagen nach § 56 Abs. 2 KV M-V an die geschäftsführende Gemeinde – Stadt Burg Stargard.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage