18.03.2024 - 9.1 Anpassung Vergnügungssteuersatzung

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Wortprotokoll

Informationsvorlage:

Durch einen Unternehmer wurde der Bürgermeister auf die schwierige Lage der Betreiber von Vergnügungsstätten / Spielhallen angesprochen. Seinerseits besteht das Interesse, eine vorhandene Spielhalle in Burg Stargard zu übernehmen, allerdings nicht zu den aktuell geregelten Konditionen. Eine Betreibung einer Spielhalle mit einem Steuersatz von 15 % des Einspielergebnisses sei wirtschaftlich nicht darstellbar.

Dementsprechend soll dahingehend beraten werden, ob für die Mitglieder des Finanzausschusses eine Absenkung des Steuersatzes etwa auf 10 % des Einspiel-ergebnisses in Frage kommt.

Die Einnahmen aus Vergnügungssteuern beliefen sich im Jahr 2023 auf knapp 40 T€.

Frau Linscheidt erläutert kurz den Zweck des Antrages und informiert über ihre Recherchen zu Vergnügungssteuersätzen in der näheren Umgebung.

In der Diskussion wird herausgearbeitet, dass sich die Mitglieder des Finanzausschusses darüber einig sind, dass der bisherige Prozentsatz von 15 % vom Einspielergebnis bestehen bleiben soll.

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Anlagen zur Vorlage