24.04.2024 - 9.6 VB B-Plan Nr. 25 "Solarpark Kiesgrube Cammin" d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Philipp stellt die Einreichung eines Antrages der AfD-Fraktion fest.

Herr Rösler macht Ausführungen zum Antrag. Er spricht sich dagegen aus, Ackerflächen zur Stromproduktion bereitzustellen. Solar gehöre auf Dächer und nicht auf Ackerflächen.

Herr Lorenz sagt, dass einer der beiden bestehenden PV-Anlagen-Betreiber mit der größte Gewerbesteuerzahler der Stadt ist. Was an Gewinn für die Kommune bleibt, kann nur schwer eingeschätzt werden, die 0,2 Cent können aber vertraglich vereinbart werden.

 

Herr Michalek sagt, dass es wichtig ist, abzusichern, dass bei einem Betreiberwechsel nicht die Stadt einspringen muss, sondern es einen Rechtsnachfolger gibt.

Herr Lorenz sagt, dass die Stadt eine Bürgschaft des Betreibers bekommt, die von einem Bankinstitut kommt.

 

Herr Weber sagt, dass über dieses Thema schon sehr viel diskutiert wurde und dem Betreiber auch suggeriert wurde, dass es klappt → Entscheidung

 

Herr Rösler beantragt eine namentliche Abstimmung. Herr Philipp liest die BV vor und ruft die anwesenden Stadtvertreter namentlich auf.

 

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

1.  Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark

Kiesgrube Cammin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 gebilligt.

2.  Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet

zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der

Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor

Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf

hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben

werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.  Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Andreas Rösler – nein

René Frehse – nein

Daniel Schmerse – nein

Gerda Siratzki – ja

Maik Michalek – ja

Wolfhard Pilke – ja

Katja Sievert – nein

Ulf Gohrs – ja

Sven Groneberg – ja

Steffen Mietzner – nein

Dennis Grunewald – ja

Carolin Düsing – ja

Karsten Weber – ja

Sebastian Herrmann – ja

Stefan Philipp - ja

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

5

0

 

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Anlagen zur Vorlage