11.11.2024 - 6.3 Grundsätze für Geldanlagen der Stadt Burg Starg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Linscheidt führt zum Thema aus:

 

Bisher gab es eine Dienstanweisung für Geldanlagen, nach der wir uns zu richten hatten.  Erstellt wurde die Anlagerichtlinie aus einem Muster des Innenministeriums des Landes. Der Entwurf der Richtlinie wurde vorab der Finanzaufsicht des Landkreises vorgelegt und wurde von dieser für genehmigungsfähig befunden..

Burg Stargard hat eine Einheitskasse, hier allerdings geht es nur um das Tagesgeld. Über  die liquiden Mittel die im Amtsgeschäft benötigt werden entscheidet die Kassenleiterin.

Gemeinden unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Die Stadt hat Girokonten bei der Sparkasse MST und der DKB. Die Sparkassen haben ein eigenes Sicherungssystem. Dieses System schützt Kundeneinlagen, aber das Hauptziel ist die Sicherstellung der Solvenz der Institute selbst. Die Sicherheit ist damit sehr hoch.

DKB ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., hier werden auch Kommunen berücksichtigt.

Geldanlagen sind derzeit nur in Tagesgeld vorgesehen.

Beispiel:

DKB  2,3%/p.a. 500 T€ = 958 €/Monat

SPK MST 1,25 %/p.a. 500 T€ = 520 €/Monat

 

Der Bankbestand der Einheitskasse beläuft sich auf ca. 5 Mio. €, davon sind 1,7 Mio. € der Stadt Burg Stargard zuzuordnen.

 

Herr Holey:   Gibt es Mustersatzungen?

Frau Linscheidt: Ja, es gibt eine Praxishilfe des Innenministeriums des Landes.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die

 

„Grundsätze für Geldanlagen der Stadt Burg Stargard (Anlagerichtlinie)

 

(siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

Beschlussvorlage wurde beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage