11.11.2024 - 6.5 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mo., 11.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Linscheidt erläutert zum Thema Hebesatz -Satzung.
Mit der Finanzsoftware können Listen erstellt werden, die die Messbeträge der alten Grundsteuer B enthalten, also die alten Berechnungsgrundlagen.
Für das Jahr 2024 wurde die Grundsteuer B auf 558.800 € festgesetzt, wobei ursprünglich 556.900 € eingeplant waren. Diese Summe soll auch für 2025 angesetzt werden.
Von den 2.569 Steuerpflichtigen haben bereits 84,78 % (also 2.178 Personen) ihre neuen Messbescheide vom Finanzamt erhalten.
Mit einem neuen Gesamtmessbetrag von 106.612 € und unter Berücksichtigung der noch fehlenden Messbescheide, ergibt sich ein hochgerechneter Grundsteuerertrag von etwa 546.500 €.
Um den Hebesatz so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen gleich bleibt (aufkommensneutral), müsste er auf 435 % angehoben werden.
Für das Jahr 2025 wird vorerst jedoch der bisherige Hebesatz von 427 % beibehalten. Dadurch können die Steuerbescheide fristgerecht bis zum 15. Februar 2025 versendet werden, mit der Möglichkeit, Korrekturen bis zum 30. Juni 2025 vorzunehmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“. (siehe Anlage)
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“ vom 05.12.2019 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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