11.11.2024 - 6.5 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Linscheidt erläutert zum Thema Hebesatz -Satzung.

Mit der Finanzsoftware können Listen erstellt werden, die die Messbeträge der alten Grundsteuer B enthalten, also die alten Berechnungsgrundlagen.

Für das Jahr 2024 wurde die Grundsteuer B auf 558.800 € festgesetzt, wobei ursprünglich 556.900 € eingeplant waren. Diese Summe soll auch für 2025 angesetzt werden.

Von den 2.569 Steuerpflichtigen haben bereits 84,78 % (also 2.178 Personen) ihre neuen Messbescheide vom Finanzamt erhalten.

Mit einem neuen Gesamtmessbetrag von 106.612 € und unter Berücksichtigung der noch fehlenden Messbescheide, ergibt sich ein hochgerechneter Grundsteuerertrag von etwa 546.500 €.

Um den Hebesatz so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen gleich bleibt (aufkommensneutral), müsste er auf 435 % angehoben werden.

Für das Jahr 2025 wird vorerst jedoch der bisherige Hebesatz von 427 % beibehalten. Dadurch können die Steuerbescheide fristgerecht bis zum 15. Februar 2025 versendet werden, mit der Möglichkeit, Korrekturen bis zum 30. Juni 2025 vorzunehmen.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“. (siehe Anlage)

Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“ vom 05.12.2019 außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

Beschlussvorschlag wurde angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1510&TOLFDNR=33076&selfaction=print