19.12.2024 - 9.3 Rückübertragung des Backhauses auf der Burg an ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einreicher AfD-Fraktion Stargard

Herr Saß zeigt Mitwirkungsverbot entsprechend § 24 KV M-V an und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Herr Rösler (AfD-Fraktion Stargard) führt zum Antrag (siehe Anlage) aus und verweist darauf, dass das Backhaus nur bei Rückübertragung vor dem endgültigen Verfall bewahrt werden könne.

 

Herr Weber (CDU-Fraktion) verweist darauf, dass z.B. das Krumme Haus ebenfalls als Ruine vor dem weiteren Verfall bewahrt werden müsse, wofür ebenfalls kein Geld da ist. Gegebenenfalls habe auch der Nachfolger von Frau Saß andere Pläne zur Nutzung des Backhauses.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die Rückübertragung des

Flurstückes 290/2 der Gemarkung Burg Stargard mit dem darauf befindlichen

Gebäude (Backhaus) aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 24.05.2016 (UR Nr. 963/2016) an die Stadt Burg Stargard zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

2

 

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Anlagen