29.07.2010 - 9 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 29.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
9.1 Bgm.: Reinigung Gemeindehaus ab 2011über geringfügig
Beschäftigten
- 125,- € pro Monat
- 10 h pro Monat
- = 1.500,- € pro Jahr
- + 450,- € Rentenversicherung pro Jahr
- Σ 1.900,- € Gesamtlohnkosten
- 50 Veranstaltungen im Jahr
- Reinigung in und am Gebäude
Vorschlag: - Erhöhung der Gebühren auf 80,- € um Reinigungskosten
decken zu können
- Frage, ob 1,- € - Jobber diese Tätigkeit übernehmen kann
Antwort des RÖT: - im Zuge der Tätigkeit des 1,- € – Jobs darf die Reinigung
des GZ nicht ausgeführt werden
- es besteht jedoch die Möglichkeit, dass man mit dem
jeweiligen 1,- € - Jobber einen Vertrag über geringfügige
Beschäftigung abschließt (Zuverdienst von 100,- € mtl.
möglich), und dieser dann freitags die Reinigung des GZ
übernehmen kann
9.2 Bgm.: 24-WE
- Angebot für Bepflanzung liegt vor
60 Jahre SV Cölpin
- finanzielle Zuwendung in Höhe von 100,- €
9.3 Herr Rosenstädt: Georgendorf
- für ganze Ortslage gilt Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km / h
- Arbeit des Gemeindearbeiters wird positiv eingeschätzt
- Frage, ob Gehwegplatten als Befestigung für Glascontainer
genutzt werden können?
9.4 Bgm.: - Befestigung nicht ausreichend, da Glascontainer von LKW
entleert wird
9.5 Bgm.: Aufräumarbeiten am Gemeindehaus