08.10.2025 - 7.3 Genehmigung von Dienstreisen des Bürgermeisters

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin beschließt:

  1. Dem Bürgermeister wird die Genehmigung erteilt, notwendige Dienstreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, soweit diese der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Gemeinde dienen.
  2. Tritt die Stellvertretung des Bürgermeisters im Vertretungsfall zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte ein, gilt diese Genehmigung entsprechend auch für die Stellvertretung.
  3. Über durchgeführte Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Strecke zwischen dem Wohnort und der Amtsverwaltung ist der Gemeindevertretung einmal jährlich in geeigneter Form zu berichten.
  4. Die Genehmigung gilt ab sofort bis zum Ende der fortlaufenden Wahlperiode.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0