26.11.2025 - 6.4 Neuregelung der Pacht- und Mietzinsen in der Ge...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung möchte gern durch die Amtsverwaltung abgeprüft haben, ob es tatsächlich keinen veranschlagten Preis für bebaute Gartenflächen gab, oder diese individuell waren.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neuregelung der Miet- und Pachtpreise ab dem 01.01.2026 entsprechend nachfolgender Übersicht:

 

Nutzungsart

bisheriger Stand (bis 31.12.2025)

Vorschlag der Verwaltung ab 01.01.2026

Vorschlag Gemeindevertretung

Unbebaute Gartenflächen

0,10 €/m²

0,20 €/m²

 

Bebaute Gartenflächen (kleingärtnerische Nutzung / Kleintierhaltung)

-

0,40 €/m²

 

Weideflächen

0,03 €/m²

0,04 €/m²

 

Mindestpacht

20,00 €

25,00 €

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0