17.03.2011 - 6.2 Flächennutzungsplan Groß Nemero...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Nietiedt

-          nennt die aus Sicht von A&S unkritischen Stellungnahmen und  es wird auf einige Besonderheiten herausgesuchter Schreiben hingewiesen

 

Bürgermeister

-          für den Bootsanleger gibt es mehrere Möglichkeiten entlang des Uferstreifens

-          Kompensation Naturschutz bei Aufgabe der bisherigen Nutzung von Nonnenhof nicht möglich

-          geplanter Standort des Bootsanlegers und Zuwegung touristisch unlogisch

-          kein Verständnis über die Verweigerung der Zuwegung durch das Land am STALUN Kalkberg unterhalb des Hotels

 

Herr Zühlke

-          schlägt aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorbehalte für die Flächennutzung am Parkplatz Nonnenhof eine Alternative vor

-          erläutert die Idee, die nichtöffentliche Bade- und Bootsanlegestelle Tollenseheim zukünftig auch für den Ferienpark zu nutzen

-          möchte dort einen Bootsverleih etablieren und damit eine stärkere Nutzung etablieren

-          ist der Auffassung, dass dafür die Ausnahmegenehmigung für die Badestelle Tollenseheim zu erzielen sei

 

Frau Laubner

-          stellt klar, dass die Bade- und Bootsanlegestelle mit der bestehenden Nutzung durch die Bürger von Tollenseheim bereits die Kapazitätsgrenze erreicht hat und dass es in den gegenwärtigen, äußerst sensiblen Klärungen mit dem STALUN und dem Ministerium ausschließlich darum geht, den Bestandsschutz für Anwohner unter Bezugnahme auf eine Ungleichbehandlung/Versäumnisse in Verordnungsverfahren von 2002 einzuholen

-          zu keiner Zeit ging es um eine erweiterte Nutzung mit neuen Belastungen für das NSG. Die Deklaration als weiterhin nicht öffentliche Badestelle ist mit den neuen Anforderungen des Ferienparks nicht vereinbar

-          die Badestelle ist verkehrstechnisch kaum erreichbar und für die Ordnung und Sauberkeit des Bereichs sorgen ausschließlich die Anlieger von Tollenseheim

-          dem Planungsbüro sind im Zuge der Entwicklung des Ferienparks die naturschutzrechtliche Situation und die begrenzten Möglichkeiten ausreichend bekannt gewesen

-          unter dem Verdacht des eigennützigen Verhaltens des Planungsbüros bzw. Erschließungsträgers wird kritisiert, dass zu dem Ortstermin am 9.März 2010 kein Ortsteilvertreter hinzugezogen wurde

 

Anregung von Frau Laubner:

-          verlangt im Textteil eine deutliche Heraushebung des Ortes Tollenseheim und Abgrenzung des vom Ferienpark vorzunehmen

-          die Passagen zum Ferienpark nehmen im Text einen unangemessenen Stellenwert ein

-          erklärt sich mit den in der Abwägung genannten Verfahrensweisen einverstanden

 

Die Diskussion erfolgte nicht vollständig und es erfolgte keine Beschlussfassung.

 

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