04.09.2012 - 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Franke stellt die Änderungsanträge von Herrn Lips zur BV einzeln vor. Herr Lips erläutert und begründet seine Anträge entsprechend.

 

Über folgende Änderungsanträge wird abgestimmt:

 

§ 5 Abs. 3 Pkt. 1 – Genehmigung von Verträgen mit Stadtvertretern nach § 38 Abs. 6, Satz 6 u.7 – Änderungsantrag Nr. 17 von SV Lips

 

Inhalt des Antrages:

Im Entwurf der Hauptsatzung wird § 5 (3) 1. ergänzt durch:

Ausgenommen sind Verträge mit Mitgliedern der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und leitenden Bediensteten der Stadt, diese bedürfen gem. KV MV § 38 (6) der Genehmigung durch die Stadtvertretung.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich nicht für die Übertragung der Kompetenzen des Bürgermeisters auf die Stadtvertretung aus, sondern stimmen einer Veränderung der Wertgrenzen für den Bürgermeister zu.

Der Antragsteller des Änderungsantrages wird dafür einen Vorschlag unterbreiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

§ 7 Abs. 4 – Einvernehmen mit dem HA bei Personalentscheidungen – Antrag Nr. 11 von SV Lips

 

Inhalt des Antrages:

Im Entwurf der Hauptsatzung wird § 7 Bürgermeister Abs. 4.) ergänzt durch Satz 3:

Bei Einstellungen ist in jedem Einzelfall das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen.

 

Abs. 4 wird ergänzt:

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss gilt auch als erfüllt, wenn nach schriftlicher Information kein Mitglied des Hauptausschusses innerhalb von 5 Werktagen nach Postausgang widerspricht.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

§ 9a – Behindertenbeauftragte/er – NEU – Antrag Nr. 13 von SV Lips

 

Inhalt des Antrages:

Der § 9a wird neu mit den Absätzen 1 – 7 entsprechend Antrag SV Lips in die Hauptsatzung aufgenommen.

I

(1)   Die/der Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich  tätig und wird durch die Stadtvertretung auf fünf Jahre bestellt.

(2)   Die/der Behindertenbeauftragte berät und unterstützt die Stadtvertretung und ihre Gremien bei allen Angelegenheiten, die die Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen berühren.

(3)   Die/der Behindertenbeauftragte unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen)

(4)   Die/der Behindertenbeauftragte berät zur barrierefreien Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, technischen Gebrauchsmitteln, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen sowie anderen gestaltenden Lebensbereichen.

(5)   Die/der Behindertenbeauftragte ist vor dem Einbringen von Verwaltungsvorschriften, Durchführungsbestimmungen und Planungsdokumenten, die die Belange von Menschen mit Behinderuungen betreffen anzuhören. Sie/er ist berechtigt, Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben.

(6)   Die/der Behindertenbeauftragte kann auch am nichtöffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Gremien teilnehmen.

(7)   Die/der Behindertenbeauftragte berichtet einmal jährlich über ihre/seine Tätigkeit. Der Bericht ist der Stadtvertretung schriftlich vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

§ 10 – Entschädigung – Antrag Nr. 14 von SV Lips

 

Die Verwaltung holt Erkundigungen über die Entschädigung für die/den Behindertenbeauftragten ein.

Durch die Kommunalverfassung M-V § 41 a wird die Möglichkeit der Bestellung eines Beauftragten geregelt. Die Entschädigungsverordnung M-V aus dem Jahre 2004 enthält keine Regelungen über die Höhe der Entschädigung für Behindertenbeauftragte.

 

§ 6 Abs. 2 – Bildung der Ausschüsse – Änderungsantrag Nr. 10 von SV Lips

 

Inhalt des Antrages:

Die Fraktionen werden aufgefordert unabhängig voneinander und unabhängig von der Meinung der Verwaltungsspitze Vorschläge zur Anzahl der Ausschüsse, der Aufgabenverteilung der Ausschüsse und der Anzahl ihrer Mitglieder (Stadtvertreter/Sachkundige Einwohner) vorzulegen. Die derzeit gebildeten Ausschüsse sollten ihre Meinung hierzu ebenfalls unabhängig festhalten. Ziel ist es innerhalb der 2. Lesung hier Entscheidungen zu treffen.

 

Dieser Änderungsantrag wurde durch den Hauptausschuss am 15.5.2012 grundsätzlich abgelehnt.

Herr Herrmann gibt folgende Empfehlung an den Hauptausschuss:

Die Mitglieder des Ausschusses Wirtschaft, Kultur und Soziales übergeben diese Thematik

an den Hauptausschuss. Die Aufgabengebiete und die Zusammensetzung der Ausschüsse sollten nochmals  durch den Hauptausschuss thematisiert werden.

 

Abstimmungsergebnis Empfehlung Herr Herrmann

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Beschluss über BV 00SV/12/045:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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