04.09.2012 - 8 Antrag Nr. 18 vom 10.07.2012 - Verkehrsregelung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 04.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
In der Klüschenbergstraße zwischen Sabeler Weg und Zuwegung zum Rathaus wird für beide Fahrtrichtungen das eingeschränkte Halteverbot (Verkehrsschild 286) eingerichtet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 2 |
Enthaltung: | 0 |
Herr Herrmann informiert über die eingegangenen Stellungnahmen des Schulelternbeirates, der Stadt und der Polizei, welche insgesamt positiv sind. In diesem Zusammenhang übermittelt Herr Herrmann den Dank des Schulleiters der Grundschule und deren Elternbeirat an alle Stadtvertreter, die für die jetzige Verkehrsregelung gestimmt haben.
Jedoch gibt es nach wie vor kritische Meinungen von den Mitgliedern des Ausschusses.
Herr Rösler gibt den Hinweis, dass nach wie vor das Ende der Einbahnstraße in der Klüschenbergstraße nicht gekennzeichnet sei. Weiterhin müsse ein Schild für LKW Keine Wendemöglichkeit an der Ecke Sabeler Weg / Kurze Straße aufgestellt werden. Hier habe Herr Rösler einen Sattelzug beobachtet, welcher auf Grund seiner Länge nicht in die Kurze Straße abbiegen konnte und wieder rückwärts in Richtung Sabeler Weg fahren musste.
Frau Schumann stimmt dem zu, dass sich das Problem direkt vor dem Schuleingang gelöst habe, aber die Kinder aus den Bereichen Blumen-, Rosen- und Gartenstraße kommend, haben morgens kaum Möglichkeit die Straße, gegenüber des Schulgartens, zu überqueren. Hier parken Autos und aus beiden Richtungen kommen Fahrzeuge, so dass die Kinder in diesem Bereich gefährdet sind. Der Unfallschwerpunkt hat sich aus ihrer Sicht nur verlagert.