10.09.2012 - 12 Sonstige Anfragen und Informationen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 10.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Linscheidt gibt folgende Informationen aus der Verwaltung bekannt:
Schullastenausgleich
- Klageverfahren gegen die Gemeinde Holldorf läuft
- die übrigen Gemeinden müssen nun auch verklagt werden, da keine Gemeinde bereit war, die Musterprozessvereinbarung zu unterzeichnen Grund: Verjährung möglicher Forderung
- die Klagen gegen die übrigen Gemeinden sind erforderlich, um nicht Gefahr zu laufen, tatsächlich die Verjährung von Forderungen (wenn nicht schon geschehen) zu riskieren
o hier sei allerdings angemerkt, dass seitens Stadt (Klägerin) bei Gericht ein Mediationsverfahren (Schlichtungsverfahren) im Zusammenhang mit der Klage Holldorf angeregt wird
o dann würden die anderen Gemeinden einbezogen werden (sofern sie denn wollen)
Mietvertrag Rathaus
- im Fusionsvertrag ist geregelt, dass die Stadt die ihr für die Verwaltung der Gemeinden entstehenden Kosten ersetzt bekommt
- dazu zählen auch die Kosten für das genutzte städtische Gebäude
- 2009 wurde hierzu ein Vertrag zwischen Amtsvorsteher und Bürgermeister geschlossen, der schlichtweg die Kostentragung zwischen Amt und Stadt in Bezug auf das städtische Objekt genauer regeln sollte
o die Bezeichnung als Mietvertrag ist dahingehend falsch gewählt worden, es hätte eher eine Zusatzvereinbarung zum Fusionsvertrag über die Berechnung der Objektkosten für die Verwaltung sein sollen
o geschäftsführende Gemeinde ist ausschließlich die Stadt und nur die Stadt ist für die Verwaltung der Gemeinde zuständig und kann dahingehend die entstehenden Kosten über die Amtsumlage (an der auch die Stadt beteiligt ist) abrechnen
- auf Grund des verringerten Raumnutzungsbedarfes wird nunmehr die Anpassung / Veränderung der bestehenden Vereinbarung vorgenommen
o Konditionen ca. 3,50 /m² genutzter Fläche + anteilig Betriebskosten + anteilig Unterhaltungskosten (z.B. für Reparatur Dach) oder
o 5,- /m² in Anlehnung an den marktüblichen Preis + Betriebskosten
- erstgenannte Alternative wird dem Amtsvorsteher vorgeschlagen
Klage PM / Stadt wg. Erschließungskostenerstattung
- wahrscheinlich letzte Stellungnahmen sind vor kurzem an das Gericht herausgegangen
- letzte Tendenz des Oberverwaltungsgerichtes war, dass dem Erschließungsträger die Erstattung seiner Aufwendungen auf Grund eines nichtigen Erschließungsvertrages (aus 1993) grundsätzlich zusteht
- die Stadt pocht auf Treu und Glauben und hofft darauf, dass das Gericht anerkennt, dass der Erschließungsträger bei Gewinn des Verfahrens ja doppelt kassieren würde (einmal über Kaufpreis für die Grundstücke und einmal über die Stadt)
- Entscheidung sollte lt. Hauptausschuss durch Gericht gefällt werden, ist allerdings noch nicht erfolgt (Streitsumme 500 T + Zinsen ca. 750 T bei Niederlage)
- Anmerkung von Herrn Lips: bittet um Bekanntgabe des Verhandlungstermins
Hauptausschusssitzung
- am 25.09.2012 wird ab 18:00 Uhr eine Hauptausschusssitzung mit allen weiteren Ausschüssen stattfinden
- hier wird die KUBUS das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Burg Stargard vorstellen
- im Anschluss, um 19:30 Uhr wird dann der reguläre HA durchgeführt
Herr Boldt
- einige Betriebe in Bargensdorf sind nach wie vor nicht an die Abwasseranlage angeschlossen
- fragt an, wie die Betriebe abgerechnet werden
- geschieht das über die Kleineinleitersatzung
- bittet dies über das Bauamt zu klären und in der nächsten Sitzung zu informieren