05.05.2014 - 6.1 Streichung des Windeigungsgebietes (WEG) Peters...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo., 05.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schaefer
- merkt an, dass man vor der Beschlussfassung mit den Einwohnern der Gemeinde hätte reden müssen
- eine Diskussion nach der Beschlussfassung ist hier völlig unsinnig
- fragt an, welche Konsequenz die Streichung des WEG I Petersdorf zur Folge hat und welche Belange wurden berücksichtigt
- weist darauf hin, dass mit der Zustimmung des Beschlusses , die Empfehlung des Landkreises MSP bewusst missachtet wird
- mit der BV wird vorsätzlich der Bürgerwillen missachtet
- hauptsächlich betroffen sind die Einwohner des OT Alt Käbelich
- die GV müsse eigentlich einen Beschluss über die Mindestabstände zur Aufstellung von Windrädern beschließen
- gibt den Hinweis, dass einige Bundesländer mit einer Gesetzesvorlage den Mindestabstand ändern wollen
- insbesondere die Problematik der Immission von Schall und Schatten ist ein Argument für den Nichtbau der Anlagen
- abschließend teilt Herr Schaefer mit, dass der Beschluss sehr fragwürdig sei, hier nur die Vorteile für den Planer des WEG sieht und die Belange für den Bürger fallen unter den Tisch
- wird der BV nicht zustimmen
Herr Michael
- geht auf die Argumente von Herrn Schaefer ein
- WEG werden durch das Regionale Raumentwicklungsprogramm MSP festgelegt
- die Ausweisung von WEG ist Angelegenheit der Länder und nicht die des Planers
- derzeit befindet man sich im Vorentwurf und in der öffentlichen Beteiligungsphase, der noch zwei weitere folgen werden
- mit dem Beschluss werden Tatsachen geschaffen
- teilt mit, dass es keine Verträge zwischen der Gemeinde Lindetal und dem Investor gibt
- die Problematik Schall und Schatten wird in der Technischen Anleitung (TA) Lärm geregelt
- im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden Anträge nach Bundesimmissionsschutz gestellt
- Anlagen werden nur genehmigt, die die Richtwerte nach TA Lärm einhalten
- die Abstandsregelung ist Ländersache, nicht Aufgabe der Kommunen
- geht kurz auf die Abstandsflächen ein
- die Konsequenz der Streichung Petersdorf I bedeutet, dass im WEG Petersdorf I, wo 7 Windkraftanlagen (WKA) stehen, werden die Kriterien, die duskutiert werden nicht eingehalten
- die Abstandsflächen zur Wohnbebauung sind viel dichter als 800 m
- Konsequenz wäre, wenn im Abwägungsprozess der Regionalen Planungsgemeinschaft festgestellt wird, dass der Beschluss der die Streichung vorsieht, Berücksichtigung findet, wird das WEG Pertersdorf I möglicherweise gestrichen
- dies bedeutet nicht, dass die WKA abgebaut werden, das bedeutet nur, dass dort keine weiteren WKA errichtet werden dürfen
- wenn die Betriebserlaubnis der WKA ablaufen, müssen die Anlagen abgebaut werden
- zu der Einhaltung der Kriterien (Abstandsflächen) teilt Herr Michael mit, dass diese eingehalten werden
- informiert kurz zum Thema Teilhabe und verliest einen Beitrag dazu
- betont, dass die Grundlage für die Festlegung eines WEG die kommunale- bzw. Bürgerbeteiligung erforderlich ist
Frau Kroh dankt Herrn Michael für seine Ausführungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt:
1.Die Gemeinde Lindetal befürwortet die Streichung des Windeignungsgebietes Petersdorf I gemäß Anlage 1.
2.Die Gemeinde Lindetal befürwortet die Neuausweisung des Windeignungsgebietes Petersdorf II gemäß Anlage 1.
3.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alle sonst geeigneten Schritte zu unternehmen, um die Streichung des Windeignungsgebietes Petersdorf I sowie die Neuausweisung des Windeignungsgebietes Petersdorf II zu erreichen.
4.Die Gemeindevertretung ist über die durchgeführten Schritte in geeigneter Weise zu informieren.
