19.02.2015 - 6 Abnahme Jungfernlind...

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Wortprotokoll

Die "Jungfernlinde" auf dem Grundstück Jungfernbrunnen 2A (ehemalige Tischlerei)  in Burg Stargard wurde bisher nicht als ein Naturdenkmal ausgewiesen. Er unterliegt aufgrund seines Stammumfanges gemäß § 18 NatSchAG M-V dem gesetzlichen Baumschutz.

 

Der Eigentümer hat seit Jahren ständig mit Problemen, die von dem Baum ausgehen, zu kämpfen. Die Linde ist marode und zerstört mit den Wurzeln das nahe stehende Haus.

Es besteht die Gefahr, dass der noch vorhandene Rest des Baumstammes bei ungünstigen Witterungsverhältnissen das denkmalgeschützte Gebäude in größerem Maße schädigen könnte.

 

Der Verwaltung liegen Fotos, die den Zustand des Baumes sowie die Schäden am Gebäude aufzeigen, vor.

 

Nach eingehender Prüfung des Zustandes des Baumes und der Sachlage befürworten die Mitglieder einerAbnahme der Linde. Sie empfehlen eine Ausgleichspflanzung an anderer Stelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Eigentümer Jungfernbrunnen 2A diese Splitterfläche, auf dem sich die abgestorbene Linde befindet, zum Kauf anzubieten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=620&TOLFDNR=9295&selfaction=print