27.05.2015 - 10.2 Antrag zur Vorlage 00SV/15/046

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Lips

- erläutert seinen Antrag

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Inhalt des Antrages:

Der § 11 (4) erhält folgende Fassung:

Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Dies gilt nicht für den Einreicher.

Die Beschränkung gilt nur für die Sitzung der Stadtvertretung, sie gilt nicht für die Ausschüsse.

Der § 11 (8) "persönliche Bemerkung" wird ergänzt durch den Satz:

Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten.

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Abstimmungsergebnis Antrag SV Lips:

 

Zustimmung:

1

Ablehnung:

16

Enthaltung:

0

 

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