02.11.2009 - 10 Sonstiges

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Wortprotokoll

Siehe Anlage 5 + folgende Zusätze:

 

Herr Kinder:                 Straßenbeleuchtung Haupstr.34 (vor Wohnhaus W. Weiß) brummt

                                    extrem laut.

Frau Stern:                  Bitte über das Bauamt abstellen lassen.

 

Herr Fischbach:          Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Ersatzvornahme?

 

Frau Stern:                  Herr Schenk hat sein Grundstück nach schriftlicher Aufforderung in

                                    Ordnung gebracht.

 

Frau Seidel:                 Bekommt vom Regionalwerk 50,00 € für Bastelmaterial. Bei den

                                    vorhandenen Spielen fehlen schon viele Teile. Sind wieder mehr kleine

                                    Kinder im Jugendclub.

 

Frau Stern:                  Auch in diesem Jahr sind wieder 100,00 € als Zuschuss für den

                                    Jugendclub eingeplant. Die Mittel wurden trotz Erinnerung im letzten

                                    Jahr nicht abgerufen.

Vorschuss kann von mir geholt werden oder vom Amt und dann

können davon Spiele gekauft werden.

Frau Seidel:                 Wird die Spiele selbst kaufen und schlägt vor, die neuen Spiele beim

Glühweinnachmittag durch den Weihnachtsmann zu überreichen.

 

Herr Ebert:                  Anmerkung zum Weg –Riepke Godensweger Silo. Eine

                                    Instandsetzung macht nur Sinn, wenn Herr Köppen hier mit ins Boot

                                    geholt wird. Es muss eine abschließende Furche oder ein Graben her,

                                    damit das Wasser nicht vom Acker über den Weg schießt.

Frau Stern:                  Hat Frau Dallmann bereits erkannt, dass Herr Köppen mit ins Boot

                                    genommen werden muss. Wird auf jeden Fall Vorort mit eingeladen.

 

Herr Ebert:                  Möchte bitte über das Bauamt wissen, ob Herr Gesche mit der

                                    Neubebauung seines Grundstückes am See unter Bestandsschutz

fällt, oder ob für ihn jetzt vielleicht auch das neue Gesetz gilt, dass im 100 m Uferstreifen generell nicht gebaut werden darf?

Frau Stern:                  Wird sich beim Bauamt erkundigen.

 

Herr Ebert:                  Wenn Herr Heller Vororttermin mit Naturschutzbehörde wegen der

                                    Fällung der Pappel hat, sollten die Bilder die Herr Granzow damals

                                    gemacht hatte beim letzten Vororttermin zum Vergleich mitgenommen

                                    werden. Laut Hinweis von Herrn Radloff wurde im Uferbereich bereits

                                    mächtig ausgeholzt

Frau Stern:                  Hinweis wird auf jeden Fall an das Ordnungsamt weiter gegeben.

 

Frau Seidel:                 Mit ihrem Nachbarn hat das im letzten Jahr mit dem Winterdienst gar

                                    nicht geklappt. Wird ihn noch einmal vernünftig ansprechen und wenn

                                    er weiter uneinsichtig bleibt, muss das Amt verständigt werden und er

                                    oder der Eigentümer angeschrieben werden.

 

Herr Kinder:                 möchte wissen, wie es sich verhält, wenn er morgens seinen

                                    Bürgersteig räumt, der Winterdienst ihm den Bürgersteig zuschiebt

                                    (oder extrem neuer Schneefall) und jemand auf seinen Bürgersteig

                                    hinfällt. Wer haftet in diesem Fall?

Frau Stern:                  Werde Bauamt um Antwort bitten. Eventuell Urteile als Umlauf.

 

 

 

 

Herr Ebert:                  Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden in diesem Jahr 680 € aus der

                                    Vermietung aus Scheune und Vereinshaus eingenommen. Positive

                                    Resonanz hauptsächlich durch jetzt mögliche stundenweise

                                    Vermietung.

Frau Stern:                  Bedankt sich bei Herrn Ebert für die doch erhebliche Arbeit im

                                    Zusammenhang mit der Vermietung.

 

 

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