27.01.2015 - 5 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 27.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kroh informiert über das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum Thema: Vertrag mit der GEMA und Feuerwehr-Unterstützungsfonds M-V
Vertrag mit der GEMA
Der Landesfeuerwehrverband (LFV M_V e.V.) hat mit der GEMA einen Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst 2 Jahren abgeschlossen.
Der Jahresbeitrag pro Feuerwehr beläuft sich auf 10,00 € (netto) für das Jahr 2015 und 12,00 € (netto) für das Jahr 2016.
Feuerwehr-Unterstützungsfonds M-V
Die Stiftung befindet sich auf dem Wege der Eintragung, daher kann die endgültige Satzung noch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Beitrag pro Mitglied beträgt 0,50 €. Der Beitrag wird für alle Mitglieder (aktive Mitglieder und Mitglieder der Ehrenabteilung) erhoben. Für die Mitglieder der Jugend- und Kinderfeuerwehren wird kein Beitrag erhoben, sie sollen jedoch auch Begünstigte sein.
Die Beitragseinziehung erfolgt im Zusammenhang mit der Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2015.
Schreiben der GKU zum Ausbau Kanalisation Ortslage Ballin - 1. BA -
Regenentwässerung
- Die GKU stellte bei einer Vor-Ort-Begehung am 13.01.2015 fest, dass das
Niederschlagswasser der Straßenoberfläche in der langen Reihe nicht
ordnungsgemäß über die Straßenabläufe in den Regenwasserkanal der
Gemeinde Lindetal entwässert und teilweise über die Zufahren der privaten
Grundstücke und den Schmutzwasserkanal des Zweckverbandes abgeleitet
wird.
- Das zuständige Ingenieurbüro UWT Planungsbüro Neubrandenburg hat
folgende Stellungnahme dazu abgegeben (Die Stellungnahme war nicht
Bestandteil der Sitzung):
Die Fahrbahn wurde mit ausreichendem Quer- und Längsgefälle geplant,
sodass das Niederschlagswasser nicht auf die anliegenden Grundstücke
ablaufen kann. Anhand des nach dem Neubau der Fahrbahn erstellten
Bestandslageplanes ist belegt, dass der Bau auch nach den
Planungsvorgaben realisiert wurde und das Niederschlagswasser durch das
Quergefälle von 2,1 % vom nördlichen zum südlichen Fahrbahnrand abläuft und
dann über die Läufersteine den Straßenabläufen zugeführt wird.
Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins über Bau-Ordnungsamt
Badestelle Plath - Die Badestelle am Plather See wurde zum größten Teil fertiggestellt. Frau Kroh dankt im Besonderen Herrn Dallmann für seine Initiative und Hilfe.
Grunderwerb Wendeschleife Alt Käbelich
Zuarbeit des Bauamtes:
Die Gemeinde Lindetal hat beim Ausbau des Gartenweges den Wendehammer auf dem Flurstück 55/1 und 60/1 Flur 1 Gemarkung Alt Käbelich gebaut. Eigentümer ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Ausbau des Gartenweges war von Anfang an mit dem Wendehammer vorgesehen. Das wurde auch so von der damaligen Gemeindevertretung beschlossen. Der Grunderwerb vom Land M-V sollte nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen. Das ist bisher nicht geschehen.
Für den Rückbau würden Kosten in Höhe von ca. 8.600 € (brutto) anfallen. Des Weiteren ist mit einer Fördermittelrückzahlung zu rechen. Diese Variante ist eine ungünstige Lösung, da es für Lieferfahrzeuge, Müllabfuhr usw. keine Wendemöglichkeit gibt. Die Fläche befindet sich innerhalb der Abrundungssatzung. Die angrenzenden Ackerflächen könnten mit Eigenheimen bebaut werden.
Für den Grunderwerb der Fläche ist eine Vermessung erforderlich. Die Vermessungskosten betragen ca. 2.500,00 € zuzüglich Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Kaufpreiszahlung. Da sich die Fläche innerhalb der Abrundungssatzung befindet und durch den Bau des Wendehammers Bauflächen verloren gegangen sind, verkauft das Land M-V nur zum Baulandpreis. Dieser beträgt 18,00 €/m².
Um die Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge weiterhin zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung den Grunderwerb vor.
Klärung über das Bau- und Ordnungsamt Frau Strohrmann.
Austausch von Land in der Gemarkung Plath
- Hierzu wird ein Fördermittelantrag an die Flurneuerungsbehörde gestellt .
- Herr Dr. Bauer (Landtauschpartner) signalisiert sein Einverständis zur
Kostenbeteiligung.
- Frau Kroh erklärt sich bereit, mit Herrn Dr. Wüsten von der Fa. Saatzucht
Steinach, Sitz Ballin zwecks Kostenbeteiligung zu sprechen.
Erneuerung einer Regenentwässerungsleitung (50 m) in Alt Käbelich
Der Gemeinde wird ein Böschungsmähwerk (Vorführgerät) zur Verfügung gestellt. Bei Eignung ist über den Kauf des Gerätes abzustimmen, Kostenvoranschlag 6,5 T€.
Stellenneuausschreibung für einen Gemeindearbeiter in der Gemeinde Lindetal in Abstimmung mit dem Personalamt
