04.06.2015 - 7 Beratung - Änderung des B-Planes Nr. 1 "Gewerbe...

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Wortprotokoll

Herr Stegemann

- informiert, dass im Gewerbegebiet eine Fotografin bauen möchte, um dort ein

  Fotostudio, in Kombination mit einem Wohnhaus, zu eröffnen

- das geplante Haus soll mit einem Spitzdach gebaut werden

- Bauantrag wurde beim LK eingereicht, wird mit Spitzdach aber nicht genehmigt

- lt. B-Plan ist dies nicht möglich

- es müsste eine B-Plan-Änderung durchgeführt werden

- das Bauamt wird die Fotografin konsultieren, um ihre Baupläne dahingehend zu ändern, so dass es hier keinen Konflikt mit dem B-Plan gibt

- die Gemeindevertreter können dem so zustimmen