02.12.2015 - 10.5 Festlegung der Pachten für Flächen an Wohngrund...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rose gibt die Änderungen aus den Ausschussberatungen bekannt:

 

Der Pachtzins für Wohnbauflächen wird auf 4 % des Bodenrichtwertes je m²/Jahr festgelegt.

 

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Beschluss:

Die Stadt Burg Stargard beschließt für Wohnbauflächen einen Pachtzins in Höhe von 4 % des Bodenrichtwertes  je m²/Jahr.

Die Erhöhung gilt ab 01.01.2016.

 

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Abstimmungsergebnis mit Änderung:

 

Zustimmung:

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0