09.09.2015 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 09.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kreienbrink / Cammin
"Bin ich im Besitz der aktuellen Hauptsatzung und ist in ihr verankert, dass schriftliche Anfragen innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden müssen?"
Herr Lorenz
- bestätigt, dass er im Besitz der gültigen Hauptsatzung ist.
Diese wurde auch im Amtsblatt 05/2015 und im Bürgerservice (Homepage der
Stadt) veröffentlicht.
- Die 14-Tage-Frist zur Beantwortung von Anfragen betrifft im Besonderen die
Stadtvertreter.
- Die gestellten Anfragen des Einwohners wurden schriftlich durch die Verwaltung
beantwortet. Jedoch werden regelmäßig die gleichen Anfragen gestellt,
woraufhin dem Einwohner schriftlich mitgeteilt wurde, dass sich die Verwaltung
nicht ständig wiederholen und auf die gleichen Anfragen eingehen kann. Dafür
fehlt im täglichen Betrieb die Zeit.
Herr Schumann / Burg Stargard
"Ist die Aussage der CDU richtig, dass eine 20 %-ige Erhöhung der Steuern auf Grund der Erhaltung des Tierparks droht und hat diese Erhöhung eine fundierte Berechnung? Und hängt die angekündigte Erhöhung der Garagenpacht um 20 % damit zusammen?"
Herr Bergmann
Es gibt keine exakte Berechnung zu der auf dem Flyer dargestellten Steuererhöhung.