09.09.2015 - 7.1 Entscheidung der Zulässigkeit eines Bürgerbegeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 09.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lips
stellt den Antrag, die BV entsprechend unserer Geschäftsordnung in die Ausschüsse zur Beratung zurückzuverweisen, da danach Beschlussvorlagen des Bürgermeisters vor ihrer Behandlung mindestens im Hauptausschuss beraten werden sollen.
Frau Franke
verweist in diesem Zusammenhang auf den § 20, Abs.5, wonach die
Stadtvertretung unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu
entscheiden hat.
Abstimmungsergebnis zum Antrag SV Lips:
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 10 |
Enthaltung: | 2 |
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Herr Runge
stellt den Antrag, lt. § 17, Abs. 2, Sachverständige hinzuzuziehen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag SV Runge:
Zustimmung: | 3 |
Ablehnung: | 11 |
Enthaltung: | 2 |
Frau Franke
- erläutert, dass bei der Prüfung des Kostendeckungsvorschlages festgestellt
wurde, dass dieser nicht den Anforderungen des § 14, Abs. 3 der DVO M-V
entspricht.
- Er benennt z.B. nicht die Kosten der Betreibung, die insgesamt zu decken
wären und auch nicht die Kosten, welche beispielsweise durch die Entwicklung
eines neuen Betreibermodels entstehen würden.
- Außerdem fehlen Angaben darüber, in welcher Höhe Spenden zu erwarten sind
oder wer als Mitgliedschaftler einer evtl. neuen Betreibergesellschaft in Betracht
kommt.
- Die Antragsteller haben lediglich einen Finanzierungsvorschlag mit
verschiedenen möglichen Varianten einer weiteren Betreibung des Tierparks in
Aussicht gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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526,7 kB
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