12.09.2016 - 8.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2012 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2012 möge die Stadtvertretung folgende Beschlüsse fassen:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 312.005,21 EUR entnommen.

2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vom 6.9.2016 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 3.959.418,74 EUR bei einer Bilanzsumme von 24.806.029,63 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -234.754,24 EUR festgestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage