12.10.2016 - 9.8 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2012 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Cammin möge die Stadtvertretung folgende Beschlüsse fassen:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 5.662,26 EUR entnommen.

2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Cammin vom 6.9.2016 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 368.573,14 EUR bei einer Bilanzsumme von 1.407.552,59 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -110.169,32 EUR festgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

11

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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