21.09.2016 - 7.2 B-Plan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaik Cammin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 21.09.2016 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( BGBI. I S. 2414 ), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard den

 

     Bebauungsplan Nr. 18 „ Sondergebiet Photovoltaik Cammin " Burg Stargard,

 

bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung des B-Planes Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaik Cammin", bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

13

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage