07.11.2016 - 13 Kleineinleitergebührensatzung der Stadt Burg St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beisheim

Redaktionelle Änderungsempfehlung:

§ 1 Geltungsbereich Neu:

Die Satzung gilt für das Gebiet Stadt Burg Stargard.

Ausgenommen sind die Ortsteile Gramelow, Loitz, Teschendorf, Cammin, Godenswege, Riepke.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

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Abstimmungsergebnis Mitglieder Finanzausschuss mit redaktioneller Änderung:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=796&TOLFDNR=12501&selfaction=print