15.11.2016 - 6.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2012 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lips macht Erläuterungen zum Prüfbericht.

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2012 möge die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse fassen:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 14.860,07 EUR entnommen.

2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.873.407,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 4.042.801,13 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -345.359,65 EUR festgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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