29.03.2017 - 8 Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 29.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Rösler
Anfrage zum Gemeinde-Leitbildgesetz
- Werden die Zuwendungen bei einer Fusion von Gemeinden mit der Stadt Burg Stargard für die Schuldentilgung der Stadt verwendet?
- Frau Linscheidt informiert, dass die Schulden (Kassenkredite) der Gemeinden mit der Zuwendung getilgt werden, nicht die der Stadt
Anfrage zu Windenergieanlagen
- das Errichten eines Windparks in Cammin scheint derzeit kein Thema mehr zu sein
- Ist bekannt, ob es im Amtsbereich noch andere Gebiete gibt, die für das Errichten von Windenergieanlagen geeignet sind?
- Herr Lorenz teilt mit, dass dahingehend nichts bekannt sei
- Herr Beisheim weist in dem Zusammenhang auf das Regionale Raumordnungsprogramm hin
Anfrage zum Breitbandausbau
- Sind auch die Ortsteile der Stadt Burg Stargard für den Ausbau vorgesehen?
- Herr Lorenz informiert, dass die Ortsteile mit erfasst sind
Anfrage zum Verbrennen von Gartenabfällen
- rät dazu, eine Befragung der Bürger der Stadt durchzuführen
- wäre eine Handlungsgrundlage für die Diskussion in der nächsten Ausschussrunde
- eine Befragung sei sehr schwierig, so Herr Lorenz
- in der Vergangenheit schon einmal durchgeführt (im Rahmen Straßenreinigung), ist aber nicht repräsentativ
Herr Lips
- zum Thema Gemeinde-Leitbildgesetz hätte Herr Lips sich mehr Informationen gewünscht, denn die Stadtvertretung sei gefordert sich hierzu zu positionieren und eine Bewertung abzugeben
- die Stadtvertreter sollten künftig mehr in die Angelegenheit einbezogen werden
- sieht die Verantwortung für die Rückzahlung bei der DSK als damaliger Sanierungsträger, da die Vertretung sich seinerzeit frühzeitig entschieden hatte, die Planungen nicht weiter zu verfolgen
- Herr Lorenz informierte zum Thema Stadtsanierung über die Rückzahlung von FM für die Planungsaufwendungen Brücke Lindebach, da die Maßnahme nicht durchgeführt wurde
- sieht kein Verschulden der Stadt, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wurde
- es sollte geprüft werden, ob evtl. die DSK oder die Planer zur Verantwortung gezogen werden sollten