10.05.2017 - 7.2 Antrag auf Projektförderung des Stargarder Behi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 10.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Voss
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Beratungsinhalt:
Entsprechend Vereinsförderrichtlinie ist zu beraten, ob dem Antrag des Stargarder Behindertenverbandes e. V. auf Förderung des Kaufs eines Fahrzeuges mit Rollstuhlrampe mit einem Betrag in Höhe von 10 T€ entsprochen werden kann.
Herr Lützow
- erläutert den Sachverhalt der BIV
- es müsse geprüft werden, ob ein Betrag in Höhe von 10 T€ über die Vereinsförderrichtlinie gewährt werden kann
- in dem Antrag ist nicht ersichtlich, ob auch andere Finanzierungsmöglichkeiten vom SBV und ob andere Finanzierungsformen, z.B. Leasing über das Autohaus geprüft worden sind
- eine Überlegung sei, ein Fahrzeug anzuschaffen, welches von allen Vereinen genutzt werden könne
Herr Lips
- merkt an, dass der Antrag des SBV e.V. bereits im November 2016 gestellt wurde und jetzt erst bearbeitet wird
- ist der Auffassung, dass eine BIV in diesem Fall nicht richtig sei, hier hätte eine BV für den Hauptausschuss erarbeitet werden müssen, um über den Antrag zu entscheiden
Herr Rösler
- gibt zu Bedenken, dass im Haushalt 2017 keine Mittel für zusätzliche 10 T€ zur Verfügung stehen
- Anschaffung eines Fahrzeuges heißt auch Folgekosten für den Verein, dies sei auch zu beachten
Frau Schumann
- fragt an, wieviele Anträge lt. Förderrichtlinie rechtzeitg eingegangen und beschieden worden sind für das Jahr 2017
- Frau Franke informiert dass ca. 15 Anträge eingegangen sind
- alle Vereine erhalten nach Eingang der Anträge einen Zwischenbescheid, mit dem Hinweis, dass die Mittel erst nach Genehmigung des Haushaltes ausgereicht werden
- Frau Schumann merkt an, dass ein Antrag auf Förderung zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Stadt eingehen muss und was eingereicht werden müsse
- geht der Antrag nicht rechtzeitig und mit allen geforderten Unterlagen ein, könne dieser nicht entsprechend der Förderrichtlinie bearbeitet werden (weist auf Antrag Bargensdorfer Bürgerverein e.V. hin)
Herr Schmidt
- stellt seine Sicht als Behindertenbeauftrager dar
- ist der Ansicht, dass der Stargarder Behindertenverband e.V. (SBV) nicht mit den anderen Vereinen gleichgestellt werden könne
- der SBV verrichtet eine Daseinsfürsorge für seine Miglieder
- Herr Schmidt informiert, dass der SBV mehrere Fördermöglichkeiten geprüft habe, auch der Landkreis MSP hat eine Ablehnung erteilt
- ist der Auffassung, dass der vorliegende Antrag nicht nach der Förderrichtlinie behandelt werden kann
- der SBV wirbt regelmäßig Spenden ein
Frau Franke
- vertritt den Standpunkt, dass im Rahmen der Gleichbehandlung aller Vereine auch über eine Mehrfachnutzung zu befinden sei
- diese Anschaffung könne dann aber nicht aus dem Produkt Vereinsförderung getätigt werden, sondern bedürfen einer anderen Deckung aus dem Haushalt
- Herr Lorenz habe zum Sachverhalt bereits ein Gespräch mit Herrn Braun, Vorsitzender SBV geführt
Nach den Meinungsäußerungen der Mitglieder fasst Herr Lützow zusammen und gibt folgende Empfehlung:
1. Auf Grund der vorliegenden Anträge prüfen, wieviel Mittel noch nach Ausreichung zur Verfügung stehen
2. Bitte an den SBV, zu prüfen, ob eine Finanzierung über das Autohaus möglich sei und ob mehrere Angebote für ein Fahrzeug eingeholt wurden
3. Empfehlung einer Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges prüfen
Herr Lützow lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 8 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |