10.05.2017 - 7.1 Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 10.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Beratungsinhalt:
Diskussion zur Beibehaltung, Einschränkung oder dem Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle im Stadtgebiet Burg Stargard.
Herr Lützow
- informiert, dass künftig Beratungs-/Informationsvorlagen (BIV) von der Verwaltung in den Ausschüssen behandelt werden
- diese dienen dazu, über bestimmte Themen zu informieren und zu diskutieren, um der Verwaltung eine Empfehlung zu geben
- die BIV sind nicht als Beschluss anzusehen
- Herr Lützow macht Erläuterungen zum Inhalt der BIV und bittet die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerungen
- in einer sachlichen Diskussion geben die Ausschussmitglieder ihre Stellungnahmen und Meinungen ab
- die Mitglieder sind sich einig, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen weiterhin erlaubt bleiben soll
- wichtig sei, die gegenseitige Rücksichtnahme der Bürger
- notwendig sei auch, verstärkte Kontrollen während der Verbrennzeiten durchzuführen und bei Verstoß, Ordnungsmaßnahmen über den Landkreis zu veranlassen
- eine Information für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen soll im Februar und im September in der Stargarder Zeitung veröffentlicht werden
- es wird darauf hingewiesen, dass pflanzliche Abfälle zum städtischen Annahmehof gebracht werden können
Herr Rösler
- macht den Vorschlag das Verbrennen auf 14 Tage zu begrenzen
- diese Zeit scheint den anderen Mitgliedern zu wenig, da das Verbrennen auch immer von der Witterung abhängt
Nach der Diskussion und Meinungsbildung gibt Herr Lützow folgende Empfehlungen aus dem Ausschuss WiKuSo an die Verwaltung:
1. Die bestehende Regelung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen soll beibehalten werden
2. Appell an die Bürger auf Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme
3. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils im März und Oktober, zwei Termine zum Schreddern über den städtischen Bauhof zu organisieren, wo die Bürger kostenlos ihre Sträucher zerkleinern lassen können
4. Prüfung, ob evtl. andere Termine zum Verbrennen festgelegt werden sollen
Herr Lützow lässt über die Empfehlung abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 1 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,3 kB
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