20.09.2017 - 7.6 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2014 der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Datum:
- Mi., 20.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Linscheidt
- der Jahresabschluss 2014 wird im Oktober 2017 festgestellt
- alle Jahresabschlüsse der Gemeinden sind aufgestellt
- geprüft werden müssen noch 3 Gemeinden und das Amt SL
- für die geprüften Gemeinden ist der Jahresabschluss 2015 aufgestellt
- auch der Jahresabschluss 2016 ist aufgestellt
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 341.714,82 EUR entnommen.
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vom 20.09.2017 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2014 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 4.287.526,38 EUR bei einer Bilanzsumme von 24.462.924,71 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -201.876,72 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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1,4 MB
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