20.09.2017 - 7.6 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2014 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Linscheidt

-          der Jahresabschluss 2014 wird im Oktober 2017 festgestellt

-          alle Jahresabschlüsse der Gemeinden sind aufgestellt

-          geprüft werden müssen noch 3 Gemeinden und das Amt SL

-          für die geprüften Gemeinden ist der Jahresabschluss 2015 aufgestellt

-          auch der Jahresabschluss 2016 ist aufgestellt

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 341.714,82 EUR entnommen.
  2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vom 20.09.2017 zur Kenntnis.
  3. Der Jahresabschluss 2014 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 4.287.526,38 EUR bei einer Bilanzsumme von 24.462.924,71 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -201.876,72 EUR festgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage