14.11.2017 - 7.2 Übertragung der Aufgabe der Gemeinde zur Brands...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BrSchG M-V

ergebene Aufgabe der Gemeinde zur Brandschutzbedarfsplanung gemäß § 127 Abs. 4 KV

M-V auf das Amt Stargarder Land zu übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0