13.12.2017 - 9.3 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2015 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 378.951,18 EUR entnommen.
  2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vom 13.11.2017 zur Kenntnis.

Der Jahresabschluss 2015 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.111.689,23 EUR bei einer Bilanzsumme von 26.253.424,51 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -53.274,90 EUR festgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage