26.09.2017 - 7.2 Abschnittsbildung Straßenausbau 2. Bauabschnitt...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

 

Herr Kraft

-          kritisiert die unsachgemäße Ausarbeitung der Beschlussvorlage

-          erläutert an Hand von Urteilen, warum im Fall des Wolfhofer Weges keine Abschnittsbildung gemacht werden kann

-          gemäß KAG M-V ist die zeitliche Grenze für die Entscheidung der Gemeindevertretung über eine Abschnittsbildung, das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sprich, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist

-          man könne nicht 8 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme nachträglich eine Abschnittsbildung beschließen

-          wird der BV daher nicht zustimmen

 

Herr Schäfer stellt den Antrag, die BV in die nächste GV zurückzustellen.

Herr Marquart wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und in der Sitzung Stellung zu nehmen.

 

AE Antrag Herr Schäfer:Ja: 7Nein: 0Enth.: 1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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