05.09.2017 - 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

Reduzieren

Wortprotokoll

Die ordnungsgemäße Einladung wird festgestellt.

 

Herr Rösler

- erkundigt sich, ob sich fehlende SV entschuldigt haben

 

Herr Rose

- Herr Beisheim hat sich entschuldigt, Herr Herrmann nicht

 

Herr Rösler

- da sich Herr Herrmann nicht entschuldigt hat, geht er davon aus, dass nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, da die Einladung elektronisch erfolgte und die E-Mail nicht verschlüsselt sei wie in der Geschäftsordnung festgeschrieben

 

Frau Franke

- erläutert, dass laut Geschäftsordnung die Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung und Sitzungsunterlagen zu verschicken ist und nach Beantragung ebenso elektronisch erfolgen kann

- Herr Herrmann hat die elektronische Übermittlung der Sitzungsunterlagen in Verbindung mit dem passwortgeschützten Zugang zum Ratsinformationssystem beantragt, damit hat Herr Herrmann seine Einladung ordnungsgemäß erhalten