18.10.2017 - 9.14 Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beisheim

- verliest die BV, Hauptausschuss hat einstimmig zugestimmt

 

Herr Lorenz

- handelt sich um formelle Angelegenheit, wenn auf Städtebaufördermittel zurückgegriffen werden möchte

- Sanierungsgebiet Innenstadt muss bis Ende des Jahres abgerechnet werden

- entlang der Hauptstraße soll jedoch ein neues Sanierungsgebiet ausgewiesen werden

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Burg Stargard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Burg“ Burg Stargard.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Sanierungssatzung ortsüblich bekanntzumachen.

Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 144 und 145 BauGB hinzuweisen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

12

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage