17.10.2018 - 10.1 Dringlichkeitsantrag zur Darlegung der Auffassu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Bergmann

- bezieht sich auf die zusätzliche Information für die Stadtvertreter in der Beschlussvorlage

- empfindet diese als Unterstellung

- keiner der Stadtvertreter maßt sich an, 90 Prozent der Bürger zu repräsentieren

 

Herr Lützow

- die Gemeindeorgane sind verpflichtet die Bürger zu informieren, wird über Stellungnahme erfüllt

 

Herr Rösler

- es sollte beiden Seiten in gleicher Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, die Auffassung mitzuteilen

 

Herr Bergmann

- gemeindliche Organe müssen Stellungnahme bekannt geben, Initiatoren hingegen können

- sieht keine Grundlage für den Antrag von Herrn Lips

 

 

Herr Lorenz

- bisher wurde keine Stellungnahme der Initiatoren eingereicht

- daher kann darüber auch nicht abgestimmt werden

- Herr Lips hatte in der Verwaltung nachgefragt, wie die Entscheidung des Hauptausschusses ausgefallen ist

- ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass ihm die Möglichkeit zusteht, eine Stellungnahme einzureichen

- für beide Seiten war gleiche Möglichkeit gegeben

 

Herr Rösler

- teilt mit, dass er über die Antwort an Herrn Lips nicht informiert wurde

 

Herr Rose

- Herr Rösler war bei der Hauptausschusssitzung anwesend und war demzufolge auch über die Möglichkeit informiert

 

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Beschluss:

Inhalt des Antrages: Die Darlegung der Auffassung des Bürgerbegehrens wird auf der Homepage der Stadt und in der Stargarder Zeitung zeitgleich und im gleichen Umfang - wie die Auffassung der Stadtvertretung und des Bürgermeisters - veröffentlicht.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

1

Ablehnung:

11

Enthaltung:

0

 

 

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