30.01.2018 - 6.3 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2015 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 30.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 13.560,46 EUR entnommen.
2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis.
3. Der Jahresabschluss 2015 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.419.560,87 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.694.683,20 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahmen) von -150.299,93 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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