18.09.2018 - 7.2 Bürgerbegehren über die Durchführung eines Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Rösler

-          im vergangenen HA am 04.09.2018 wurde durch Herrn Rose mitgeteilt, dass wenn der Bürgerentscheid erfolgreich sein sollte, dann nicht zwingend Quastenberg der neue Standort für die Kita sei

-          sieht dies als Drohung

-          auf Grund des vorliegenden Gutachtens kommt Quastenberg als Kita-Standort auf jeden Fall in Frage

 

Herr Bergmann

-          stellt klar, dass die Stadtvertreter niemandem drohen

-          sollte der Bürgerentscheid positiv entschieden werden, werden mit Sicherheit noch andere Standorte in Betracht gezogen

 

Herr Lorenz

-          merkt hierzu an, dass die Verwaltung dem Bürger gegenüber Aufklärungsarbeit leisten müsse

-          der Bürger kann entscheiden, ob der Papiermühlenweg für eine Kita in Frage kommt oder nicht

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:

  1. die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Aufhebung des Beschlusses 00SV/18/015 „Neubau einer Kindertagesstätte mit Standort Papiermühlenweg“
  2. die Durchführung des Bürgerentscheids als reine Briefabstimmung die Übertragung der Aufgaben der Abstimmungsleitung auf die Wahlleitung des Amtes Stargarder Land

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

12

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage