18.09.2018 - 7.2 Bürgerbegehren über die Durchführung eines Bürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler
- im vergangenen HA am 04.09.2018 wurde durch Herrn Rose mitgeteilt, dass wenn der Bürgerentscheid erfolgreich sein sollte, dann nicht zwingend Quastenberg der neue Standort für die Kita sei
- sieht dies als Drohung
- auf Grund des vorliegenden Gutachtens kommt Quastenberg als Kita-Standort auf jeden Fall in Frage
Herr Bergmann
- stellt klar, dass die Stadtvertreter niemandem drohen
- sollte der Bürgerentscheid positiv entschieden werden, werden mit Sicherheit noch andere Standorte in Betracht gezogen
Herr Lorenz
- merkt hierzu an, dass die Verwaltung dem Bürger gegenüber Aufklärungsarbeit leisten müsse
- der Bürger kann entscheiden, ob der Papiermühlenweg für eine Kita in Frage kommt oder nicht
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:
- die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Aufhebung des Beschlusses 00SV/18/015 „Neubau einer Kindertagesstätte mit Standort Papiermühlenweg“
- die Durchführung des Bürgerentscheids als reine Briefabstimmung die Übertragung der Aufgaben der Abstimmungsleitung auf die Wahlleitung des Amtes Stargarder Land
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
öffentlich
|
709,3 kB
|