14.03.2019 - 9.7 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Teilf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

1.

Die 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes betrifft die Flurstücke: 20/18, 20/31, 20/32, 20/34, 20/35, 20/36, 20/41, 20/43, 20/45, 20/46, 20/51, 20/52, 21, 22/4, 23/4, 24/3 und 26/3 in der Flur 1 der Gemarkung Quastenberg sowie die Flurstücke: 10/4, 11/20 (tw.), 15/7 und 32/2 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg.

 

Begrenzt wird die ca. 3,6 ha große Fläche durch:

im Norden:die angrenzende Feldmark in der Ortslage Quastenberg

im Süden:durch die Verbindungsstraße Quastenberger Damm, gelegen auf dem Flurstück 37, der Flur 1, Gemarkung Quastenberg

im Osten:durch die Verbindungsstraße Quastenberg nach Neubrandenburg, gelegen auf den Flurstücken 22/3, 23/3, 24/4, 26/4, 27 und 28/4 der Flur 1, Gemarkung Quastenberg und den Flurstücken 15/5 und 32/3 der Flur 2, Gemarkung Quastenberg

im Westen:durch die Flurstücke 19, 20/17, 20/20, 20/27, und 20/54, Flur 1, Gemarkung Quastenberg und dem Flurstück 10/17 der Flur 2, Gemarkung Quastenberg

 

2.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 erfolgt durch öffentliche Auslegung.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=998&TOLFDNR=18876&selfaction=print