02.12.2015 - 10.3 Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg Stargard

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rose übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Herr Rose

- gibt die Änderungen zur Straßenreinigungssatzung aus den vorangegangenen Ausschüssen bekannt

- hierzu wurde ein Ergänzungsblatt erarbeitet mit folgenden Änderungen:

 

In § 4 Abs. 5 wird der Wortlaut wie folgt geändert:

Der Reinigungspflichtige kann die Durchführung der Reinigung (allgemeine Säuberung und Winterdienst) an einen Dritten (geeignete Person oder Unternehmen) übertragen.

 

Anlage zur Straßenreinigungssatzung

- Veränderung von Teilen der Bahnhofstraße 14 - 16 und 16a von RKL 1 in RKL 5

- Riepker Straße 8, 10, 11 von RKL 5 in RKL 4

- Am Berge und Grabenstraße von RKL 5 in RKL 4

- alle privaten Straßen wurden aus der Straßenreinigungssatzung rausgenommen und werden separat in der Straßenreinigungssatzung genannt

 

§ 4 (3) 3. wird wie folgt geändert:

In der Reinigungsklasse 5 (zusätzlich zu den unter Punkt 2. genannten)wird die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf Straßenflächen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen.

 

Abstimmungsergebnis über die Änderungen der Ausschüsse:

 

Zustimmung:

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die vorliegende Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg Stargard einschließlich der vorgetragenen Änderungen aus den Ausschüssen.

 

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Abstimmungsergebnis der gesamten BV:

 

Zustimmung:

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage